Lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Teil des Mietvertragssind, sorgfältig durch.
FAHRZEUGZUSTAND
Wir stellen Ihnen das Fahrzeug mit der gesamten vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung in einem zuverlässigen Zustand zur Verfügung. Sie müssen das Fahrzeug und die optionalen Zusätze in demselben Zustand zurückgeben, in dem Sie es erhalten haben. Kontrollieren Sie das Fahrzeug vor der Fahrt sorgfältig.
Sie müssen einen gültigen Führerschein, Personalausweis oder Reisepass und eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) vorlegen und bei der Abholung anwesend sein. Ohne die oben genannten Dokumente kann das Fahrzeug nicht vermietet werden, und dem Mieter werden keine Leistungsgebühren in Rechnung gestellt. Kopien der oben genannten Dokumente werden nicht akzeptiert. Überprüfen Sie das Fahrzeug vor dem Empfang, um den Lieferstatus zu bestätigen.
GRUNDLEGENDE PUNKTE:
Geldstrafen und Verstöße: Alle Bußgelder und Verwaltungsstrafen, die auf das Verschulden des Fahrers zurückzuführen sind, gehen voll zu Lasten des Mieters.
Sicherheit * (eine Kopie der Sicherheitsdokumente ist im Fahrzeug vorhanden und wird dem Mieter auch elektronisch zugesandt): Alle im Vertrag genannten Fahrer sind von Schäden am Mietwagen durch Feuer befreit und sind mitversichert. Versicherungen unterliegen den allgemeinen Bedingungen des Vertrags zwischen dem Unternehmen und seiner Versicherungsgesellschaft.
Mietdauer:
Die Mietdauer darf nicht weniger als 3 Tage betragen, wobei das Fahrzeug am genauen Datum und zur genauen Uhrzeit übergeben werden muss. Im Falle einer Lieferverzögerung wird ein neuer Miettag berechnet.
Preis-Richtlinien:
Die auf beecamper.com veröffentlichten Preise werden in Euro angegeben und berechnet..
Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer.
Das Fahrzeug kann erst dann in Empfang genommen werden, wenn die gesamte Zahlung und der Einbehalt der Garantie erfolgt sind.
Mietkosten:
Die Mietkosten pro Tag sowie die zusätzlichen Leistungen werden auf Beecamper.com veröffentlicht und können sich für einen bestimmten Zeitraum ändern.
Bezahlung:
Die Beträge werden mit den vorgeschriebenen Online-Verfahren oder durch Einzahlung auf ein Bankkonto vor Erhalt des Fahrzeugs bezahlt. Bei einer Erweiterung des Mietvertrags oder bei zusätzlicher Ausrüstung ist die Zahlung am Tag der Erweiterung auf genau dieselbe Weise zu leisten.
Der Mieter muss eine von akzeptierte Kreditkarte vorlegen, um die Beträge im Zusammenhang mit der Garantie der Zusatzkosten zu decken.
Garantie:
Bei Mieten in Griechenland wird bei Übernahme des Fahrzeugs der Betrag der Kreditgarantie der Karte des Fahrers (hier) als Pfand angelastet. Die Freigabe des Betrags kann je nach kartenausgebender Bank bis zu 14 Tage dauern, sofern kein Schaden am Fahrzeug vorliegt.
Die Höhe der Garantie wird auf 1500 Euro festgesetzt.
Miete im Ausland: Zunächst nicht möglich.
Transfer auf ein Schiff:
Nicht versichert, auch nicht für Schäden, die beim Transfer des Mietwagens entstehen.
Pannenhilfe:
- Der Service deckt alle technischen oder mechanischen Fehlfunktionen des Fahrzeugs ab, die auf Herstellschäden oder Materialfehler zurückzuführen sind.
- Im Falle einer Fehlfunktion darf der Mieter keine Reparaturen oder Änderungen am Fahrzeug vornehmen, es sei denn, das Unternehmen hat dies genehmigt.
- Bei Stillliegen eines Fahrzeugs aufgrund eines mechanischen Defekts oder eines Unfalls und wenn eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist.
IM DETAIL
MIETVERTRAG
Der Eigentümer vermietet, liefert und gewährt dem Mieter gemäß den Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrages die Nutzung eines bestimmten Wohnmobils mit seinen Teilen und seiner Ausrüstung, den Werkzeugen, Schlüsseln, Nummernschildern und allen relevanten Dokumenten. Das oben genannte Wohnmobil einschließlich aller Komponenten und seiner Ausrüstung, die auch beschrieben sind, wird im Folgenden als „Wohnmobil“ bezeichnet.
MIETDAUER
Die Dauer des Mietverhältnisses ist festgelegt und beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung dieses Vertrages. Am Ende des oben genannten Zeitraums und zu dem in aufgeführten Datum ist der Mieter verpflichtet, das Wohnmobil an den Vermieter an der in aufgeführten Adresse zu übergeben, die der Sitz des Vermieters ist. Die Mindestmietdauer ist auf 3 volle Tage festgelegt.
EIGENTUM
Das Wohnmobil ist während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters. Es handelt sich ausschließlich um einen Mietvertrag, und der Mieter erkennt an, dass er keine anderen Rechte als die in diesem Vertrag aufgeführten hat. Es ist dem Mieter untersagt, das Wohnmobil in irgendeiner Weise zu verkaufen oder zu vermieten, die Nutzung zu gewähren oder irgendeine Art von Rechten daran zu Gunsten Dritter auszuüben. Der Mieter ist kein Vertreter des Vermieters und kann in keiner Weise als solcher angesehen werden.
BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DES WOHNMOBILS
Der Mieter darf das Wohnmobil ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Bestimmungen dieses Vertrages fahren. Der Mieter erklärt hiermit, dass er seit mindestens drei (3) Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis für einen Personenkraftwagen (B2) ist und das 23. Lebensjahr vollendet hat, wobei er das 70. Lebensjahr nicht überschritten hat. Im Falle einer falschen Erklärung des Mieters behält sich der Vermieter alle gesetzlichen Rechte gegenüber dem Mieter vor.
Der Mieter ist verpflichtet, sich um das Wohnmobil zu kümmern, seinen mechanischen Zustand, den Stand der Öle, der Kühlflüssigkeit, den Reifendruck usw. sorgfältig zu überprüfen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die für einen reibungslosen und normalen Betrieb des Wohnmobils erforderlich sind, und zwar mit der Sorgfalt eines durchschnittlich sorgfältigen Menschen. Jegliche Reparatur und allgemeiner Eingriff in das Wohnmobil durch den Mieter oder eine andere dritte Partei ist ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers verboten.
Das Wohnmobil darf auf keine der unten aufgeführten Arten benutzt werden:
- Für Fahrten durch Dritte – die nicht in diesem Vertrag aufgeführt sind – ohne vorherige Zustimmung und schriftliche Genehmigung des Vermieters.
- Für die Beförderung von Personen oder Sachen gegen einen Fahrpreis / Preis / eine Gebühr.
- Für die Teilnahme an Geschwindigkeitsrennen.
- Bei Untervermietung an Dritte (Artikel 59 des griechischen Zivilgesetzbuches).
- Für den Transport oder die Handhabung von schwerem Gepäck oder Gegenständen, brennbarem Material, schmutzigen oder geruchsbeladenen Gegenständen, Drogen, Waffen oder anderen Gegenständen, deren Besitz und Transport nach griechischem Recht verboten ist oder die eine Gefahr für die Sicherheit der Fahrgäste oder Dritter darstellen können.
- Außerhalb des griechischen Hoheitsgebiets ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers.
- Wenn der Fahrer des Wohnmobils unter dem Einfluss von Alkohol, Halluzinogenen, Drogen, Barbituraten oder einer anderen Substanz steht, die die Fahr- und Wahrnehmungsfähigkeit des Fahrers beeinträchtigt oder sich allgemein in einem Zustand verminderter Fahr- und Wahrnehmungsfähigkeit befindet.
- Verletzung von Verkehrs-, Zoll- oder anderen geltenden Vorschriften.
- Zu anderen Zwecken als denen der Vermietung.
- Zum Abschleppen von anderen Autos, Fahrzeugen, Anhängern usw.
Es wird hiermit vereinbart, dass das Rauchen, die Verwendung von elektronischen Zigaretten und Tabakprodukten im Inneren des Wohnmobils verboten ist. Bei Nichteinhaltung dieses Unterabsatzes werden dem Mieter die Kosten für die biologische Reinigung des Wohnmobils in Rechnung gestellt.
Es wird auch ausdrücklich vereinbart, dass Haustiere im Bereich des Wohnmobils verboten sind, es sei denn, sie befinden sich an einem abgemachten „Ort“ und immer nach Rücksprache mit dem Vermieter.
Der Mieter gibt an, dass er weiß, dass das Wohnmobil an denselben Orten parken kann wie alle anderen Personenkraftwagen. Es ist verboten, in archäologischen Stätten, an Stränden, öffentlichen Waldrändern und in allgemein öffentlichen Bereichen zu campen. Öffentliche Bereiche sind Plätze, Parks usw., aber nicht Straßen. Der Mieter muss das Wohnmobil sorgfältig an geeigneten Plätzen abstellen und darf keine Handlungen vornehmen, die ein freies Campen darstellen (Aufbau von Bänken, Markise, etc.). Allerdings ist der Aufenthalt und die Übernachtung mit dem Wohnmobil auf einem organisierten und nicht auf einem freien Campinggelände angezeigt und empfohlen. Eventuelle Bußgelder der zuständigen Behörden aufgrund von Verstößen gegen die oben genannten Bestimmungen gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters.
Dem Mieter ist es untersagt, mit dem Wohnmobil außerhalb des griechischen Territoriums zu reisen, wie erwähnt.
Der Mieter darf mit dem Wohnmobil keine Personen befördern, die sich illegal im griechischen Staatsgebiet aufhalten.
Artikel 7: AUSLIEFERUNG UND ÜBERNAHME DES WOHNMOBILS
Das Wohnmobil wurde heute in einwandfreiem Zustand und ohne jegliche Mängel an den Mieter übergeben. Der Mieter hat das Wohnmobil sorgfältig inspiziert, eine Probefahrt durchgeführt, es für absolut zufriedenstellend befunden und es vorbehaltlos in Empfang genommen, nachdem alle Schadenspunkte notiert wurden (falls und wenn sie bei der Übernahme vorhanden sind).
Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Wohnmobil zusammen mit den Zulassungspapieren des Wohnmobils und allen relevanten Dokumenten in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat, und zwar an dem Ort und zu der Zeit, die vereinbart sind, nämlich im Büro des Vermieters.
Wenn es eine Differenz in der Kraftstoffmenge gibt, die auf der entsprechenden Anzeige auf dem Armaturenbrett des Wohnmobils zum Zeitpunkt der Übergabe im Verhältnis zu der Menge, die es zum Zeitpunkt des Empfangs hatte und wie in I vermerkt ist, wird der Mieter belastet und zahlt den entsprechenden Betrag in Euro zum Zeitpunkt der Übergabe des Wohnmobils an den Vermieter, andernfalls wird dieser Betrag von der gezahlten Garantie abgezogen.
Im Falle einer Verzögerung bei der Übergabe des Wohnmobils an den Vermieter, ohne vorherige Ankündigung durch den Mieter, ist der Vermieter berechtigt, seine sofortige Wiederherstellung durch rechtliche -zivil-und strafrechtliche- Verfahren zu suchen, und das Wohnmobil wird dann als gestohlen angesehen.
In jedem Fall ist der Mieter verpflichtet, die zusätzliche Tagesmiete zu zahlen, die den Tagen der Verspätung bei der Übergabe des Wohnmobils entspricht, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Mindestmietpreis 24 Stunden (1 Tag) entspricht.
Darüber hinaus ist der Vermieter in diesem Fall berechtigt, den Schaden geltend zu machen, der entsteht, wenn er die Möglichkeit verliert, das Wohnmobil zu nutzen und zu betreiben, und möglicherweise aufgrund der allgemeinen Unannehmlichkeiten, die in der planmäßigen Vermietung der Wohnmobile des Vermieters entstehen. Der Vermieter hat im Falle eines Übergabeverzuges durch den Mieter das Recht, den fälligen Betrag von der geleisteten Kaution einzubehalten.
ERSATZ DES WOHNMOBILS
Falls das Wohnmobil aufgrund einer Panne oder eines Unfalls stillgelegt wird, ist der Vermieter verpflichtet, nach telefonischer Benachrichtigung des Mieters vorübergehend und bis zur Beendigung der Reparatur des stillgelegten Wohnmobils ein anderes Wohnmobil zur Verfügung zu stellen, das in Typ, Abmessungen und Platzangebot dem unmobilen Wohnmobil entspricht. Die Verpflichtung zur vorübergehenden Wiederbeschaffung erstreckt sich nicht auf den Fall, dass das gemietete Wohnmobil infolge der Entfernung der Nummernschilder aufgrund eines Verstoßes gegen die griechische Straßenverkehrsordnung durch den Mieter oder andere Fahrer des Wohnmobils stillgelegt wird. Im Falle der Nichtverfügbarkeit eines anderen Wohnmobils aufgrund höherer Gewalt kann der Mieter von diesem Vertrag / Privatvertrag zurücktreten. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dem Mieter eine Entschädigung zu zahlen, es sei denn, er hat den oben genannten Ersatz aufgrund von Arglist oder grober Fahrlässigkeit nicht geleistet. Der Mieter hat in diesem Fall keine anderen Rechte gegenüber dem Vermieter als die, die ausdrücklich im griechischen Zivilgesetzbuch vorgesehen sind. Insbesondere in Fällen, in denen das Wohnmobil aus einem geringfügigen Grund (z.B. Reifen, Anlasser, etc.) stillgelegt wird und es möglich ist, es innerhalb von 24 Stunden wieder benutzbar zu machen, erklärt sich der Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter bereit, die Reparatur des Wohnmobils ohne dessen Ersatz zu akzeptieren.
PANNENHILFE FÜR DAS GEMIETETE FAHRZEUG
Der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten eine Mitgliedschaft mit einem gesetzlich zugelassenen 24h-Pannendienstunternehmen im griechischen Hoheitsgebiet zu gewährleisten.
VERSTÖSSE UND BUSSGELDER
Der Mieter muss der Polizei oder den Verwaltungsbehörden die Dokumente vorlegen, die angefordert werden (z. B. Führerschein, Versicherungspolice für das Wohnmobil usw.).
Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes (z.B. durch illegales Parken, illegales Campen, Verletzung von Ampeln oder Schildern, Geschwindigkeitsüberschreitung, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, etc.) und / oder eines Bußgeldes durch die zuständigen Behörden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter bei der Übergabe des Fahrzeugs zu benachrichtigen, und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Verhängung des Bußgeldes durch die Behörden und ist verpflichtet, alle relevanten und genauen Informationen zur Verfügung zu stellen und in jeglicher Weise mit dem Vermieter in allem, was für die rechtliche Entlastung des Vermieters erforderlich ist, zu kooperieren. Der Vermieter trägt keine Verantwortung für die Zahlung von Bußgeldern, die aufgrund von Verstößen des Mieters verhängt werden. Der Mieter haftet ausschließlich für die oben genannten Bußgelder, die ihm oder den Fahrern des Wohnmobils oder einem dritten Fahrer des Wohnmobils auferlegt werden und das Wohnmobil oder ihn selbst während des Mietzeitraums betreffen.
Falls der Mieter es versäumt, die oben genannten Maßnahmen rechtzeitig zu ergreifen, ist er zusätzlich für die finanzielle Entschädigung des Vermieters für alle zusätzlichen positiven und negativen Schäden sowie für alle zusätzlichen Belastungen, die der Vermieter aufgrund dieser Situation erleidet, verantwortlich. Falls dem Vermieter aus irgendeinem Grund die oben genannten Kosten ganz oder teilweise vom Mieter in Rechnung gestellt werden, stellt der Vermieter die oben genannten Beträge dem Mieter in Rechnung, der verpflichtet ist, sie dem Vermieter noch am selben Tag zurückzuzahlen.
Im Falle einer Beschlagnahme des Fahrzeugs durch die zuständigen Behörden aufgrund einer rechtswidrigen Nutzung durch den Mieter oder einen Dritten, mit dem der Mieter gegen diesen Vertrag gehandelt hat, schuldet der Mieter dem Vermieter zusätzlich zu den positiven und negativen Schäden, die er durch sein Handeln erlitten hat. Weitergehende Ansprüche des Vermieters aus deliktischer Haftung des Mieters sind nicht ausgeschlossen.
VERLETZUNG DER MIETVEREINBARUNGEN – KÜNDIGUNG DES VERTRAGES
Der vorliegende Vertrag hat Vorrang vor allen anderen früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
In jedem Fall, in dem der Mieter eine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt oder zu verletzen versucht, oder in Fällen, in denen die dem Vermieter zur Verfügung gestellten Informationen und anderen Daten nicht korrekt sind, hat der Vermieter das Recht, nach seiner freien Wahl entweder an diesem Vertrag festzuhalten und die vollständige Wiederherstellung eines positiven oder negativen Schadens zu verlangen oder diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle der Beendigung dieses Vertrages ist der Vermieter berechtigt, alle seine Eigentums- und Präfekturrechte gemäß den Bestimmungen des griechischen Zivilgesetzbuches auszuüben.
Dieser Vertrag kann vom Vermieter im Falle eines Konkurses gekündigt werden, indem er einen Antrag auf Konkurseröffnung des Mieters stellt.
9.4 Für den Fall, dass der Vermieter in irgendeiner Weise feststellt, dass das Fahrzeug illegal oder unter Verletzung einer der vorliegenden Bedingungen gefahren wird, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag jederzeit zu kündigen. Mit der Beendigung des Mietvertrages endet automatisch auch die Vermietung des Wohnmobils.
9.5 Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Übergabe des Wohnmobils durch ein von ihm nicht zu vertretendes Ereignis (Diebstahl des Wohnmobils, Zerstörung durch Unfall etc.) unmöglich wird.
UNFÄLLE
Im Falle eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses (Brand, Diebstahl, Verlust, Verwicklung in einen Autounfall usw.) ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die folgende Vorgangsweise einzuhalten:
- Die Polizei zu benachrichtigen.
- Die Namen und Adressen von Augenzeugen sowie von Personen, die an den oben genannten Vorfällen beteiligt waren, zu notieren.
- Absolut keine Ansprüche Dritter anzuerkennen.
- Sofortige telefonische oder anderweitige Kontaktaufnahme mit dem Vermieter über die Notrufsäulen, die im Mietvertrag angegeben sind und von denen der Mieter bei Erhalt Kenntnis nimmt.
- Alle sachdienlichen Informationen von Dritten sowie alle sachdienlichen Dokumente oder sonstigen Beweismittel (z. B. Fotos usw.) zu sammeln und dem Eigentümer zu übermitteln.
- Ausfüllen und Unterzeichnen einer entsprechenden Erklärung (Unfall usw.).
VERLUST ODER FEHLFUNKTION
Wenn das Wohnmobil während der Mietdauer einen Schaden erleidet, der nicht durch den Versicherungsvertrag gedeckt ist, ist der Mieter unabhängig von seinem Verschulden verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich und ohne Einspruch einen Betrag zu zahlen, der dem Wert derReparaturkosten entspricht auf der Grundlage des Gutachtens einer Reparaturwerkstatt nach Wahl des Vermieters (in diesem Fall wird klargestellt, dass nur Originalersatzteile verwendet werden), und im Falle des Verlustes einen Betrag in Höhe des aktuellen Handelswertes, zuzüglich der entsprechenden Steuern und Kennzeichengebühren, als Entschädigung für den gesamten Nutzungsausfall, mit Ausnahme der folgenden Fälle: a) Diebstahl des Fahrzeugs, der sich trotz der Tatsache, dass der Mieter die Bedingungen dieser und aller weiteren Bestimmungen des geltenden Rechts vollständig erfüllt hat, und b) Auftreten eines Schadens – einer Fehlfunktion, die aufgetreten ist trotz der Tatsache, dass der Mieter die Bedingungen dieser und aller weiteren Bestimmungen der geltenden Gesetzgebung und der griechischen Straßenverkehrsordnung vollständig eingehalten hat und welche Situationen durch die Versicherungspolice abgedeckt sind.
Insbesondere bei Verlust der Wohnmobilschlüssel, die dem Mieter bei Erhalt ausgehändigt wurden, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich unter den in aufgeführten Telefonnummern zu informieren, damit der Vermieter Ersatzschlüssel zusenden kann, ohne dass der Mieter versucht, das Wohnmobil in Betrieb zu nehmen, während die Kosten für einen neuen Schlüssel vom Mieter auf der Grundlage der entsprechenden Quittung des Händlers des Wohnmobils, der die neuen Schlüssel ausgibt, getragen werden müssen. Sollten die Schlüssel aus irgendeinem Grund im Fahrzeug eingeschlossen bleiben, ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren, damit dieser entweder einen zweiten Ersatzschlüssel schicken oder einen spezialisierten Schlüsseldienst beauftragen kann, das Fahrzeug zu öffnen. Die entsprechenden Kosten für die Zusendung eines Schlüssels und / oder eines Schlüsseldienstes gehen ausschließlich zu Lasten des Mieters, und zwar auf der Grundlage des entsprechenden Belegs.
VERSICHERUNGSDECKUNG
Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnmobile während der gesamten Dauer des vorliegenden Mietverhältnisses zu versichern, wie im Versicherungsvertrag festgelegt. Der Versicherungsschutz gilt unter der Bedingung, dass das Wohnmobil in absoluter Übereinstimmung mit den Bestimmungen und Bedingungen dieses Vertrages genutzt wird. Im Übrigen ist der Mieter vollständig und ausschließlich für die Behebung von Schäden oder Funktionsstörungen verantwortlich und hat keinerlei Ansprüche gegenüber dem Vermieter. Der Vermieter haftet für eventuelle Autounfälle in dem Umfang, der im Versicherungsvertrag vorgesehen ist. Die gemieteten Wohnmobile sind bei einer anerkannten und legal arbeitenden Versicherungsgesellschaft versichert, unter der Sorgfalt, Verantwortung und auf Kosten des Eigentümers. Eine Kopie der Versicherungspolice befindet sich im Inneren des Wohnmobils.
Der Vermieter wird zum Begünstigten der Versicherung bei Eintritt der Versicherungsgefahr während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses ernannt, mit Ausnahme der gedeckten Risiken Tod, Vollinvalidität, Teilinvalidität und Krankenhausaufenthalt, bei denen der Begünstigte der entsprechenden Versicherung der Mieter ist.
Der Mieter trägt die gesamten Kosten für die Wiederherstellung des Wohnmobils oder für Schäden, die Dritten aus Gründen zugefügt wurden, für die er/sie verantwortlich war, oder die in Kapitel I genannten anderen Fahrer, und es gab keine Versicherungspflicht von Seiten des Vermieters in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieses Vertrages.
Der Mieter ist in vollem Umfang haftbar und verpflichtet, alle Schäden, die nicht durch den entsprechenden Versicherungsvertrag abgedeckt sind, vollständig und über den Garantiebetrag hinaus zu ersetzen.Eine Kopie davon befindet sich im Wohnmobil zusammen mit dem entsprechenden Informationsblatt, das der Mieter sorgfältig gelesen hat.information leaflet which the Renter carefully read. Die entsprechende Kopie der Versicherung wurde auch an die E-Mail-Adresse des Mieters geschickt, damit er sie vor seiner Unterschrift lesen kann.
Der Vermieter hat das Recht, die von den Versicherungsgesellschaften gezahlten Beträge gemäß den entsprechenden Vereinbarungen direkt zu erhalten, wenn ein Versicherungsfall eintritt. Der Mieter hat und erhält keinen Anspruch auf die vorgenannten Beträge, außer in den Fällen von Körperverletzung oder Tod.
KFZ-STEUER
Die Kfz-Steuer des gemieteten Wohnmobils wird pünktlich mit Sorgfalt, Verantwortung und auf Kosten des Eigentümers bezahlt, der auch rechtzeitig die gemieteten Fahrzeuge mit den notwendigen gesetzlichen Dokumenten ausstattet.
WOHNMOBIL-WARTUNG
Der Vermieter ist dafür verantwortlich, die gemieteten Wohnmobile auf eigene Kosten zu warten und zu reparieren, wie es in den Wartungs- und Reparaturhandbüchern der jeweiligen Hersteller festgelegt ist, und dem Mieter die gesetzlich vorgeschriebenen Zertifikate für die technischen Kontrollen zu übergeben, wie z.B. die technische Fahrzeugkontrolle (V.T.C.), die Abgaskarte, etc.
Der Vermieter ist verpflichtet, mechanische und elektrische Teile und Komponenten der gemieteten Fahrzeuge sowie deren Metallrahmen (Karosserie) auf eigene Kosten zu reparieren, wenn die Reparatur aufgrund von Verschleiß durch normalen Gebrauch notwendig wird. Normale Nutzung ist die Nutzung, die nach Angaben des Fahrzeugherstellers dem Zweck des Fahrzeugs entspricht.
Der Vermieter ist verpflichtet, die Autoreifen der gemieteten Fahrzeuge auf eigene Kosten durch Reifen zu ersetzen, die die gleichen Spezifikationen aufweisen wie die ursprünglich vom Hersteller der Fahrzeuge montierten Reifen, und zwar jedes Mal nach Ablauf der vorgesehenen Kilometer.
Die Wartung und Reparaturen der gemieteten Wohnmobile werden immer in autorisierten Werkstätten in Griechenland und unter Verwendung von Originalersatzteilen durchgeführt.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Vermieter haftet nur im Falle von Arglist oder grober Fahrlässigkeit. In allen anderen Fällen (einschließlich leichter Fahrlässigkeit, Zufall oder höherer Gewalt) trägt der Vermieter keine Verantwortung und es können keine Ansprüche an ihn gestellt werden.
ERSETZUNGSRECHT
Der Vermieter ist berechtigt, nach eigenem Ermessen und mit entsprechender Mitteilung an den Mieter eine dritte natürliche oder juristische Person zu benennen, die ohne Ausnahme in alle Rechte und Pflichten des Vermieters aus diesem Vertrag eintritt. Der Mieter ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag abzutreten.
NICHTVERZICHTSERKLÄRUNG
Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung der in dieser Vereinbarung beschriebenen Rechte der Vertragsparteien stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar und kann nicht als solcher betrachtet werden.
GERICHTSSTAND
Alle Parteien vereinbaren uneingeschränkt und frei, dass für alle Haupt- oder Nebenstreitigkeiten, die sich aus der vorliegenden privaten Vereinbarung ergeben, das griechische Recht gilt.
Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem vorliegenden (Vertrag) ergeben, einschließlich Streitigkeiten über die Auslegung, ist das Gericht von Thessaloniki zuständig, und zwar für alle Instanzen, mit Ausnahme des Obersten Gerichtshofs.
Die Vertragsparteien betrachten alle diese Bedingungen als wesentlich und akzeptieren ausdrücklich und unwiderruflich jede einzelne von ihnen sowie alle in ihrer Gesamtheit als einen einheitlichen Text, der die gesamte Vereinbarung zwischen den hier beschriebenen Vertragsparteien darstellt und jede andere Vereinbarung, ob schriftlich oder mündlich, ersetzt. Ein möglicher Verstoß gegen eine dieser Bedingungen hat die in Artikel 9 genannten Folgen.
Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sie im Falle von Differenzen, die sich aus dem vorliegenden Vertrag/der vorliegenden privaten Vereinbarung ergeben, verpflichtet sind, vor der Anrufung eines zuständigen Gerichts die Möglichkeit zu prüfen, ihre Differenzen (Streitigkeiten) im Wege der Mediation beizulegen, indem sie einen zertifizierten Mediator auswählen, den sie gemeinsam aus dem vom Justizministerium geführten Register der akkreditierten Mediatoren akzeptieren.
Die Überschriften der Artikel dienen lediglich der Übersichtlichkeit und dürfen nicht für die Auslegung des vorliegenden Textes herangezogen werden.